Kurzzeitvermietung

Bad Mitterndorf, Steiermark, Österreich
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Anreise
Abreise:
Anzahl Zimmer/Betten, Maximalbelegung
  • Anzahl der Zimmer: 1
  • Anzahl der Betten: 10
Ortstaxe

€ 3,50

Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe

Im Steiermärkischen Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz sowie im Kurabgabegesetz ist die Kur- & Nächtigungsabgabe geregelt.

Die Kur- & Nächtigungsabgabe ist in allen steirischen Gemeinden pro Nacht und Person ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zu entrichten.

Nachfolgend finden Sie die derzeitigen Tarife der Kur- und Nächtigungsabgabe im
Ausseerland Salzkammergut
:

BAD MITTERNDORF:

Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

Ausnahme Campingplätze:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,00
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

PICHL-KAINISCH:

Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
keine Kurabgabe

TAUPLITZ:

Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
keine Kurabgabe

Ausnahme Schutzhütten:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,50
keine Kurabgabe

Ausnahme Campingplätze:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,00
keine Kurabgabe


Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Routenplaner für individuelle Anreise

Für Informationen beim Kontakt anfragen.

Kontakt & Service


Kurzzeitvermietung
Kainisch 135
8984 Bad Mitterndorf

Mobil +43 676 6664046
E-Mail office@helida.at
Web www.helida.at
http://www.helida.at

Ansprechperson
Frau Sylvia Blecha
HELIDA Immobilien GmbH
Währinger Straße 16/24
1090 Wien

Mobil +43 676 6664046
E-Mail office@helida.at
Web www.helida.at

Rechtliche Kontaktdaten

HELIDA Immobilien GmbH
Sylvia Blecha
Währinger Straße 16/24
AT-1090 Wien
office@helida.at
http://www.helida.at