Ferienwohnung Kristina

Bad Mitterndorf, Steiermark, Österreich
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Anreise
Abreise:
Ortstaxe

€ 3,50

Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe

Im Steiermärkischen Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz sowie im Kurabgabegesetz ist die Kur- & Nächtigungsabgabe geregelt.

Die Kur- & Nächtigungsabgabe ist in allen steirischen Gemeinden pro Nacht und Person ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zu entrichten.

Nachfolgend finden Sie die derzeitigen Tarife der Kur- und Nächtigungsabgabe im
Ausseerland Salzkammergut
:

BAD MITTERNDORF:

Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

Ausnahme Campingplätze:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,00
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

PICHL-KAINISCH:

Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
keine Kurabgabe

TAUPLITZ:

Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
keine Kurabgabe

Ausnahme Schutzhütten:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,50
keine Kurabgabe

Ausnahme Campingplätze:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,00
keine Kurabgabe


Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Routenplaner für individuelle Anreise

Für Informationen beim Kontakt anfragen.

Kontakt & Service


Ferienwohnung Kristina
Neuhofen 138/5
8983 Bad Mitterndorf

Mobil +43 664 1124917

Ansprechperson
Frau Sabrina Ziller
Neuhofen 138/5


Mobil +43 664 1124917

Rechtliche Kontaktdaten

Sabrina Ziller
Neuhofen 138/5
AT-8983 Bad Mittendorf